Die Liste Bad Vöslau setzt sich ein für
- den Erhalt der Feuchtwiesen und des wertvollen Ökosystems
- Betriebserweiterungen auf ökologisch unbedeutenden Flächen (z.B. Schotterböden)
- Zusammenarbeit mit Partnergemeinden zur gemeinsamen Entwicklung von Betriebsgebieten und Stärkung von Wirtschaftsstandorten
- Schließung der Siedlungsgrenze im Bereich Grazerstraße/Kanalgasse und Rückwidmung in „Grünland – landwirtschaftlich wertvolle Grün- und Freiräume“
- Attraktivierung des Standorts für hochqualitative Betriebsansiedelungen im Betriebsgebiet Ost
Unsere Alternative zum Betriebsgebiet Nord:
Wirtschaftliche Entwicklung muss nicht zwangsläufig auf unseren hochwertigen landwirtschaftlichen Böden und Feuchtwiesen stattfinden. Diese gilt es zu schützen. Vielmehr steht für uns die „interkommunale“ Zusammenarbeit im Mittelpunkt. Dabei wird verstärkt auf die Zusammenarbeit mit der Region in Themenbereiche wie z.B. Wirtschaft gesetzt, indem z.B. eine landwirtschaftlich unbedeutende Fläche als überregionales Wirtschaftsgebiet ausgewählt wird. Dieses Wirtschaftsgebiet erhält eine hochwertige infrastrukturelle Aufschließung und wird zentral und nachhaltig entwickelt. Die Partner-Standortgemeinden erhalten dabei Ihren wirtschaftlichen Anteil einerseits über die Liegenschaftsentwicklung (z.B. Grundstücksverkäufe, etc.) und andererseits über die Aufteilung der im Wirtschaftspark entstehenden Kommunalsteuern (z.B. Gründung eines Gemeindeverbands wo vertraglich die Aufteilung der Kommunalsteuer geregelt ist). Im Gegenzug werden die eigenen Flächen wie z.B. hochwertige landwirtschaftliche Flächen, lebenswerter Naturraum etc. geschützt und bleiben der Nachwelt erhalten.
Auch das Niederösterreichische Raumordnungsgesetz verpflichtet die Gemeinden zur interkommunalen Zusammenarbeit bei der Widmung neuer Betriebsgebiete. Univ.-Prof. Rudolf Scheuvens erklärt, dass damit die Lasten und Erträge fair zwischen Gemeinden aufgeteilt werden, zum Beispiel Erschließungskosten einerseits und Kommunalsteuererträge andererseits, und so Konkurrenz zwischen den einzelnen Gemeinden vermieden bzw. gemeinsame Planung und Entwicklung forciert.[1]
Wertvoller Naturraum
Im Jahr 2015 beauftragten die Oppositionsparteien im Zuge der damaligen – kontrovers diskutierten – Änderungen der örtlichen Raumordnung Dr. Sauberer vom Institut für Naturschutzforschung mit einem naturschutzfachliche Gutachten. Dieser stellt in diesem Gebiet ein wertvolles Ökosystem fest, das unter Naturschutz gestellt werden sollte. Das entsprechende Gebiet ist Lebensraum für über 60 österreichweit und im pannonischen Raum gefährdete Pflanzenarten – drei sogar vom Aussterben bedroht: langes Zypergras, dreihörniges Labkraut, Venuskamm. Die Feuchtwiesen und Feuchtwiesenreste bieten 71 Vogelarten Lebensraum und sind Brutgebiete für den gefährdeten Kiebitz, Neuntöter und die Nachtigall. Die Naturschätze haben zudem als Pufferzone zwischen Autobahn und Wohngebiet enorme Bedeutung für die Lebensqualität der VöslauerInnen. In diesem Zusammenhang seien – da bereits mehrfach ausgeführt ‐ die Themen Luft und Klima, Feinstaub- und Lärmbelästigung, Steigerung der Verkehrszahlen erwähnt.[2]
Alleingang der Liste Flammer
2012-2015:
- „ERHALTENSWERTER LANDSCHAFTSTEIL“ – Betriebsgebiet Nord Ansuchen der Stadtgemeinde um Streichung des „Erhaltenswerten Landschaftsteiles“ aus dem Regionalen Raumordnungsprogrammes ohne Information und Zustimmung des Gemeinderates
- Streichung der Regionalen Siedlungsgrenzen im Bereich Flugfeldstraße/Autobahn A2/Autobahnzubringer Wienerstraße beantragt
In der GR Sitzung vom 17.06.2015 wurde 2,5 Stunden über den Dringlichkeitsantrag der Opposition diskutiert: Die Gemeinde möge die beim Land NÖ angesuchte Streichung des „Erhaltenswerten Landschaftsteiles“ zurückziehen. Der Antrag wurde schlussendlich allein mit den Stimmen der Liste Flammer abgelehnt.[3]
Keine aktive Einbindung der Bevölkerung
In der Gemeinderatssitzung[4] vom 24.09.2015 wurde die Frage an den BGM gestellt: „Sind Sie der Meinung, dass Sie die Bürgerinnen über das Betriebsgebietsvorhaben der Liste Flammer informiert haben und glauben Sie, dass das mehrheitlich befürwortet wird?“
Antwort des damaligen Bürgermeisters:
- Im Auflageverfahren gab es keine negative Stellungnahme
- Von der Amtstafel bis zu Zeitungen konnten sich die Bürger ein Bild machen
- Ich vertrete auch die Ansicht, dass ein Großteil der Vöslauerinnen nichts gegen die wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt in diesem Bereich hat
- Dazu wurde ja auch die Bevölkerung am 25. Jänner dieses Jahres (Anm. 2015) bei der Gemeinde-ratswahl befragt (also nach den Beschlüssen in STR und GR, über die wir hier diskutieren). Wir sind gewählt, um zu entscheiden!
Tatsächlich gab es aber bereits 2014 zahlreiche Stellungnahmen und Briefe an den Bürgermeister, die sich gegen die Neuausweisung von „Bauland – Betriebsgebiet – Aufschließungszone“ aussprachen. In der Gemeinderatssitzung von Dezember 2014 wurde allein mit den Stimmen der Liste Flammer beschlossen, die Stellungnahmen nicht zu berücksichtigen.[5]
Aktuelle Widmung
Wie der Flächenwidmungsplan[6] von Bad Vöslau zeigt, ist die Siedlungsgrenze im Bereich Grazerstraße, Fasangasse offen, d.h. dass das Siedlungsgebiet grundsätzlich erweitert werden kann. Großflächig wird auch bereits die Widmung „Gfrei-1“ (Freihaltung künftige Erweiterungsgebiete) ausgewiesen.
Der Auszug aus dem Masterplan Betriebsgebiet zeigt den kurz-, mittel- bzw. langfristigen Entwicklungshorizont auf, wobei „auch ein Vorziehen vereinzelter Bereiche möglich ist, sofern es dadurch zu keinen Einschränkungen im Hinblick auf die gesamtheitliche Entwicklung kommt bzw. keine unverhältnismäßigen finanziellen Aufwendungen für die Stadtgemeinde Bad Vöslau damit verbunden sind. In diesem Zusammenhang sind auch temporäre Zwischennutzungen möglich. Die nunmehr zur Umwidmung vorgesehenen Parzellen sind dabei in einem Bereich der 3. und sohin langfristigen Entwicklungsphase Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes GZ: 30603-23/2-F gelegen, wobei speziell im gegenständlichen Bereich nach aktueller Einschätzung mit keiner betrieblichen Entwicklung innerhalb der nächsten 30 Jahre gerechnet wird.“ Bei der angesprochenen Zwischennutzung handelt es sich um eine Photovoltaikanlage.[7]
[1] https://www.noe.gv.at/noe/Betriebsgebiete_duerfen_in_Niederoesterreich_nur_mehr_int.html
[2] https://www.badvoeslau.at/cms/upload/Aktuelles/GR-Protokolle/Gemeinderatsprotokoll_17-06-2015.pdf, S.2
[3] https://www.badvoeslau.at/cms/upload/Aktuelles/GR-Protokolle/Gemeinderatsprotokoll_17-06-2015.pdf, ab S.1
[4] https://www.badvoeslau.at/cms/upload/Aktuelles/GR-Protokolle/Gemeinderatsprotokoll_24-9-2015.pdf
[5] https://www.badvoeslau.at/cms/upload/Aktuelles/GR-Protokolle/Gemeinderatsprotokoll_10-12-2014.pdf, S.7
[6] https://www.badvoeslau.at/cms/upload/BUW/raumordnung/2023/Raumordnung_BV-Ost_web.pdf
[7] https://www.badvoeslau.at/cms/upload/BUW/raumordnung/2023/5_Flaechenwidmungsplan_Erlaeuterungsbericht_2023-AUG.pdf S.41