Stellungnahme zur geplanten Billa-Filiale am Gerichtsweg

Hier kann diese im Wortlaut nachgelesen werden und eine Unterstützungserklärung kann im Geschäft KuLi unterschrieben werden. 

Worum geht’s?

Die Stadtgemeinde Bad Vöslau plant, den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan zu ändern. Konkret geht es um ein Grundstück an der Ecke Gerichtsweg / Wiener Neustädter Straße (Parzelle 763/2), das derzeit teilweise als Wohngebiet ausgewiesen ist. Dort soll laut aktuellem Entwurf ein neuer BILLA-Markt mit ca. 1.000 m² Verkaufsfläche entstehen.

📌 Die offizielle Auflage dazu läuft noch bis 22. Juli 2025
(zur Info der Gemeinde)

Im dazugehörigen Erläuterungsbericht (Punkt 4.2) wird die Lage des Grundstücks als Übergangsbereich beschrieben – zwischen dem historischen Ortskern und Wohnsiedlungen in der Umgebung. Doch bei genauerem Blick auf den Planentwurf und die bisherigen Entwicklungen zeigen sich mehrere kritische Punkte, die Fragen aufwerfen:

🔍 Was dabei auffällt:

  • Die Fläche der BILLA-Filiale im Tremlhof wurde 2014 eigens für diesen Zweck umgewidmet.
  • Damals war das Ziel: Die Nahversorgung im Zentrum sichern.
  • Jetzt will BILLA diesen Standort verlassen – und würde damit das Zentrum mutwillig leer hinterlassen.
  • Es wurde bisher kein Konzept / Plan für die zentrumsnahe Nahversorgung vorgestellt.
  • Das betroffene Grundstück ist teilweise als „BW – Bauland Wohnen“ gewidmet und somit ist im aktuellen Flächenwidmungsplan ein großflächiger Lebensmittel-Einzelhandel dort nicht zulässig.
  • Die neue Widmung BK-H-Nahversorgung entspricht nicht der Zielsetzung des gültigen Stadtentwicklungskonzepts und stellt eine massive Besserstellung für den Projektwerber BILLA dar.
  • Für das Areal des früheren Lagerhauses wäre laut rechtsgültigem Bebauungs- und Flächenwidmungsplan ein Qualitätswettbewerb als Aufschließungskriterium vorgeschrieben.
  • Dieser wurde allerdings nicht durchgeführt, sondern das geplante Vorhaben direkt zwischen Eigentümer und BILLA geplant.
  • Die geplante Nutzung bringt regelmäßigen An- und Ablieferverkehr, inklusive LKWs und führt zu einer erhöhten Lärmbelastung für die Anrainer:innen, auch während der Nacht- und Ruhezeiten. 
  • In direkter Umgebung gibt es mehrere Kindergärten, ein Gymnasium mit ca. 1.000 Schüler:innen sowie den Fußballplatz des ASK.
  • Derzeit existiert ein ampelgeregelter Schutzweg – künftig sind laut Plan nur noch Schutzinseln vorgesehen.
  • Das bedeutet: weniger Schutz für Fußgänger:innen, da ein neuer Schutzweg erst bei hoher Querungsfrequenz verordnet werden kann – und auch dann nicht denselben Sicherheitsstandard bietet wie bisher.

Was jetzt wichtig ist:

Diese Punkte zeigen, dass es bei der geplanten Änderung nicht nur um ein neues Geschäft geht – sondern auch um zentrale Fragen zur Stadtentwicklung, Fairness bei der Planung und Lebensqualität in Bad Vöslau.

Die Entscheidung liegt beim Gemeinderat.
Bis dahin ist es sinnvoll, sich informiert und kritisch mit den Unterlagen auseinanderzusetzen:

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!


📌 Alle Infos zur Planauflage:
badvoeslau.at – Änderung Raumordnungsprogramm

Stellungnahme:

Oder Unterschriftenliste ausdrucken und im Geschäft KuLi abgeben.

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