Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25.09.2025

Während viele Punkte, wie etwa aus dem Finanz- und Sicherheitsausschuss, dem Liegenschaftsverwaltungsausschuss und dem Gesundheits-, Integrations- und Sozialausschuss einstimmig beschlossen wurden, gab es bei einigen anderen Themen viele Diskussionen in der Gemeinderatssitzung, die bis weit nach Mitternacht dauerte. 

Beim Abstimmungspunkt zum Billa Gerichtsweg gab es jeweils einen Gegenantrag von der LBV und den GRÜNEN, die jedoch beide von der Mehrheit des Gemeinderates abgelehnt wurden. Wir bedauern sehr, dass unser Antrag für eine vorausschauende und sinnvolle Entwicklung des wertvollen Grundstücks am Gerichtsweg mit einer höherwertigen Nutzung anstatt einer reinen Verkaufsfläche – nämlich einer gemischten Nutzung (z.B. leistbares Wohnen und Grätzel-Versorgung im EG) weder von Seiten der Liste Flammer und ÖVP, noch von der FPÖ oder SPÖ unterstützt wurde. Unsere und weitere abgegeben Stellungnahmen zu den Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes wurden ebenfalls nicht berücksichtigt. Zumindest konnten wir verhindern, dass die Unterschriften der Bevölkerung im Rahmen unserer Stellungnahme nicht wie von der Liste Flammer vorgeschlagen, an die Billa AG weitergegeben werden. Wir haben in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass laut Auskunft eines Juristen des Gemeindevertreterverbandes nicht ausgeschlossen werden kann, dass dies nicht auch strafrechtlichen Konsequenzen für die Mitglieder des Gemeinderates aufgrund der Verletzung der Datenschutzverordnung hätte (§§ 310, 122, 121 STGB).

Kontrovers wurde auch die Behandlung der Beantwortung der Frage der Volksanwaltschaft diskutiert, in der es um die mögliche (rechtswidrig unterlassene) Rückwidmung einer Verkehrsfläche in Grünland ging, die in den vergangenen Jahren bereits mehrmals für Auseinandersetzungen im Gemeinderat gesorgt hatte.

Verschiedene Bedenken gab es auch im Hinblick auf den Probelauf einer Videoübertragung der Gemeinderatssitzung. Ein populistischer Antrag der FPÖ sorgte für Unmut beim Bürgermeister und weiteren Mitgliedern des Gemeinderates. Umso mehr freuen wir uns, dass schlussendlich trotz Skepsis einiger Mitglieder aus verschiedenen Parteien für den Probelauf gestimmt wurde, da dies aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und Barrierefreiheit ist. 

Wir freuen uns, dass bei der Öffnung der Einbahnen für Radfahrende, die wir seit Frühjahr dieses Jahres im Gemeinderat und im Verkehrsausschuss versuchen, voran zu bringen, ein breiter Konsens im Gemeinderat besteht. Allerdings schlagen wir eine etwas andere (schnellere und weitaus kostensparende) Vorgehensweise als von Verkehrsstadtrat DI Lampl (Liste Flammer) vor, nämlich, dass die schrittweise Öffnung von jeweils 5 Einbahnen bei der BH Baden beantragt werden. 

Die wichtigsten Abstimmungspunkte:

  • Doris Sunk (Liste Flammer) legt Amt als Stadträtin zurück, bleibt aber Teil des Gemeinderats und der bisherigen Ausschüsse. 
  • Mag. Lukas Schinner, Gemeinderatsmitglied, wurde als Stadtrat der Liste Flammer vorgeschlagen und zum Mitglied des Stadtrats gewählt.
  • Die im Rahmen des Begräbnisses von Bürgermeister a.D. DI Christoph Prinz gesammelten Spenden wurden von der Familie an den Sozialfonds der Stadtgemeinde Bad Vöslau gewidmet.
  • Dreharbeiten Schloss Gainfarn für Dreharbeiten des ORF-Weihnachtsprogramms / Reichweite über TV, Radio und digitale Medien

GR Georg Lehecka berichtete als Stv. Vorsitzender über die Tätigkeiten des Prüfungsausschusses. Neben einer Kassaprüfung, bei der es keine Auffälligkeiten gab, wurden die Sanierungskosten der gemeindeeigenen Liegenschaft sowie des Mietvertrags des darin eingemieteten Nahversorgers in Gainfarn geprüft. Einerseits ist es nachvollziehbar, dass es nicht einfach ist, einen Nahversorger an diesem Standort zu etablieren, es wurde jedoch empfohlen, das Verhältnis von Mieteinnahmen und Sanierungskosten zukünftig in ein ausgewogeneres Verhältnis zu bringen.

Alle Anträge aus dem Finanz- und Sicherheitsausschusses wurden einstimmig angenommen.

  • Valorisierung (Wertsicherung – Anpassung eines Wertes an die Teuerungsrate/Inflation) der Friedhofs- und Kanalgebühren: Die Gebühren wurden seit mehreren Jahren nicht angepasst, sollen jetzt aber aufgrund der Inflation valorisiert werden. Dazu sollen zwei Verordnungen beschlossen werden, wobei die Gebührenerhöhung unter der Inflation seit letzter Gebührenerhöhung liegt. In Zukunft sollen die Gebühren in kürzeren Abständen valorisiert werden.
  • Valorisierung der Hundeabgabe, Aufschließungsabgabe, Stellplatz-Ausgleichsabgabe und Spielplatz-Ausgleichsabgabe: Dazu sollen jeweils Verordnungen beschlossen und die Abgaben valorisiert bzw. auf aktuelle Niveaus angehoben werden.
  • Erweiterung Tarifkatalog: Inhaltlich ergänzt zum bestehenden Tarifkatalog soll die „Gesunde Jause“ in den städtischen  Kindergärten ab 2026 mit € 15 pro Monat festgelegt werden.
  • Erstfassung Förderkatalog: Erstmals wird ein konsolidierter Förderkatalog beschlossen, welcher nun gesammelt neben mehreren bereits bestehenden Förderungen/Subventionen neue Richtlinien für die Herabsetzung des Kostenbeitrages der Nachmittagsbetreuung sowie des Sozialfonds enthält, sodass Bad Vöslauer sozial treffsicher und transparent geregelt unterstützt werden können.

Zusammenfassung der Wortmeldung:

  • Die Erhöhungen der Gebühren erscheint vertretbar, da die Gemeinde auch  Kostensteigerungen ausgesetzt ist. Die Valorisierungen sollten aber in engeren Abständen erfolgen, sodass Gebührenanstiege nicht so hoch ausfallen.
  • Fassung eines Tarif- aber auch Förderkatalogs wurde bereits in der Vergangenheit zur besseren Transparenz gefordert und Umsetzung wird begrüßt. Hier wird die Erweiterung weiterer Richtlinien für Förderungen/Subventionen gefordert, insbesondere dass Vereine transparent und nachvollziehbar gefördert werden können.
  • Wichtig ist aber bei den Preissteigerungen auch, dass bestehende soziale Förderschienen ebenfalls valorisiert und angepasst werden, sodass diese weiter sozial treffsicher Bad Vöslauer Bürger:innen eine Untersuchung bieten.

Billa Gerichtsweg

Behandlung der Stellungnahmen zur Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms und Bebauungsplans – “Billa Gerichtsweg”.

Die LBV hat dazu eine Stellungnahme abgegeben, nähere Details dazu hier: 

Weiterführende Informationen Billa

Hergang Umwidmung „ehemaliges Lagerhaus“ – Billa

  • Die „Raiffeisen Lagerhaus Wiener Becken eGen“ hat vor einigen Jahren das angrenzende Grundstück neben dem ehemaligen Lagerhaus gekauft, das aktuell aber noch nicht Bauland-Kerngebiet, sondern Bauland-Wohngebiet ist.
  • Seit 2021 (lt. Angaben von Baustadtrat) wurden zwischen Gemeinde und Lagerhaus intensive Gespräche über die Nachnutzung geführt.
  • Um die geplante Billa-Filiale zu ermöglichen, wurden zunächst die Parzellen 763/2 (BW) und 764/2 (BK-A3) zusammengelegt.
  • Auf dem Teilbereich des Grundstücks, das aktuell noch Bauland-Wohngebiet ist und außerhalb der Zentrumszone liegt, soll die LKW-Zufahrt für die Anlieferung, sowie Stellplätze für den Supermarkt errichtet werden und ist somit wesentlich für die Realisierung des Projektes (Flächenzuschlag von 30%!). 

Zu beschließende Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes:

  • Nun sollen beide Parzellen zu „Bauland-Kerngebiet-Handelsgebiet – Nahversorgung“ umgewidmet werden und die Zentrumszone zugunsten des Projektes verschoben werden.
  • Dies stellt für die (ursprüngliche) Parzelle 763/2 (BW) eine Änderung dar, die nicht dem aktuellen Entwicklungskonzept entspricht und nur dem Zweck der Projektrealisierung dient.

Auch im örtlichen Entwicklungskonzept liegt ein Teilbereich des geplanten Projektareals im „Bauland- Wohngebiet“ außerhalb der Zentrumszone. 

Darüber hinaus sehen wir weitere Widersprüche zum Örtlichen Entwicklungskonzept:

  • Sicherung bestehender Standorte und Stärkung der Zentrumsfunktion
    🡪 wird ad-absurdum geführt, weil eine Stärkung des Stadtzentrums in Vöslau durch die neuen Rahmenbedingungen weiter erschwert wird. 
  • ÖEK sieht Widmung von neuen großflächigen Baulandbereichen ausschließlich in Form von „Aufschließungszonen“ mit spezifischen Freigabebedingungen vor.
    🡪 aber: Wettbewerb wurde nicht durchgeführt
  • Mobilisierung vorhandener Baulandreserven insbesondere für Wohnprojekte „Junges Wohnen“, „Betreutes Wohnen“, „Wohnen und Arbeiten“
    🡪 wir fordern daher: gemischte Nutzung statt großflächigen Supermarkts

Freigabebedingung BK-A3 lt. gültigem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

  • ÖEK sieht Widmung von neuen großflächigen Baulandbereichen ausschließlich in Form von „Aufschließungszonen“ mit spezifischen Freigabebedingungen vor. 
  • Verordnung des Gemeinderates (VO-FWP2020, AZ.: 60/21-Reim-0886/2020-11): 

Mit der Zustimmung zu den geplanten Änderungen wird die Verordnung des Gemeinderates nun außer Kraft gesetzt:

Als Hauptgrund, dass der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan aufgrund der veränderten Grundlagen nun abgeändert werden kann, wird das Bevölkerungswachstum der letzten Jahrzehnte angeführt:

Es ist zwar richtig, dass Bad Vöslau in den letzten Jahrzehnten erheblich gewachsen ist, allerdings betrug der Bevölkerungszuwachs in den letzten 10 Jahren etwa +1.000 Einwohner:innen, in den letzten 5 Jahren jedoch nur mehr +350 Personen (Quelle: Statistik Austria).

Weitaus zukunftsorientierter erscheint uns – auch im Hinblick auf den hohen Grad des Flächenverbrauchs – eine gemischte Nutzung des Projektareals Wohnbau+Nahversorgung).

Aus zahlreichen Gesprächen mit Bürgerinnen und Anwohnern der Innenstadt wissen wir, wie wichtig ihnen eine Nahversorgung im Stadtzentrum ist – wenn der Billa-Wegzug schon nicht zu verhindern ist, dann wollen wir aber zumindest eine vorausschauende und sinnvolle Entwicklung des wertvollen Grundstücks am Gerichtsweg mit einer höherwertigen Nutzung anstatt einer reinen Verkaufsfläche!

Stadtrat Alexander Steinmeyer stellte einen Gegenantrag zu den Änderungspunkten des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes, welcher aber nur von den Grünen Bad Vöslau unterstützt wurde.

Stadtrat Alexander Steinmeyer beantragte

  • Die Beibehaltung der Zentrumszone im aktuellen Verlauf zu belassen
  • Die Beibehaltung der Bauland-Wohngebiets-Widmung auf dem Teilbereich des Grundstückes außerhalb der aktuellen Zentrumszone.
  • Eine Projektstudie auf Basis einer gemischten Nutzung (z.B. leistbares Wohnen und Grätzel-Versorgung im EG).

Ein Beispiel für ein nachhaltiges Konzept, in dem sowohl die wertvollen Bauflächen in Zentrumsnähe sinnvoll genutzt werden und in einer Mischnutzung auch die Nahversorgung sichergestellt werden kann:

© Billa/Neumayr / eigene Visiualisierung ChatGPT

Auch Stadtrat Johann Pichler hat zu diesem Thema in einer Wortmeldung auf den Flächenverbrauch in Österreich aufmerksam gemacht:

Österreich, Land der Supermärkte

  • Endlich liegt Österreich auf einem Spitzenplatz, und dann passt es auch wieder nicht!
  • Wir sollten also dann, wenn wir es in der Hand haben und als Gemeinderat entsprechende Widmungen und Bebauungsvorschriften beschließen, sorgsam mit den zur Verfügung stehenden Flächen umgehen. Hier stellt sich schon die Frage, ob 6.500 m2 hochwertiges Bauland in Zentrumsnähe für einen großflächigen Lebensmitteleinzelhandel – und nur dafür – verwendet werden sollen!
  • Kaum anderswo gibt es derart viele Supermarktfilialen, die Dichte auf 100.000 Einwohner ist doppelt so groß wie in Deutschland! 
  • Auch beim Bodenverbrauch ist Ö sogar Europameister! Noch immer werden in Ö pro Tag (!) durchschnittlich 10 ha Boden verbraucht, das entspricht 16 Fußballfeldern Tag für Tag. 

Anfrage Volksanwaltschaft im Widmungsstreit

  • Anfrage der Volksanwaltschaft und Stellungnahme des Bürgermeisters: In dem Schreiben der Volksanwaltschaft wird der Bürgermeister um Mitteilung ersucht:

Die Antwort ist zu verneinen, da ein Verfahren zur Rückwidmung in Grünland noch nicht eingeleitet wurde. Im dem Gemeinderat vorgelegten Bericht wird ausführlich begründet, wieso der Bürgermeister keine Gründe für eine Rückwidmungsverpflichtung sieht. 

Bei den gegenständlichen Grundstücken handelt es sich um den Parkplatzbereich des Grundstücks “Kleine Hageln”. In diesem Zusammenhang gab es in den vergangenen Jahren mehrere Male kontroverse Sichtweisen im Gemeinderat.

Große Kritik kommt von Seiten der Opposition (v.a. Die Grünen Bad Vöslau und NEOS Bad Vöslau, Liste Bad Vöslau), die darauf hinweisen, dass in der Widmungsfrage des ”Parkplatzes” schon seit vielen Jahren unterschiedliche Rechtsmeinungen seitens, Land NÖ, Volksanwaltschaft und Anrainern bestehen. Auch der Baustadtrat DI Oissner gesteht zu, dass die rechtliche Beurteilung unklar ist. Die an ihn gerichtete Frage, ob auf dem entsprechenden Grundstück bereits ein Bauprojekt eingereicht wurde, wollte er nicht beantworten. 

Dennoch wird die Stellungnahme, in der behauptet wird, dass die Beibehaltung der Verkehrsfläche rechtmäßig sei, mit den Stimmen der Liste Flammer und ÖVP angenommen. 

  • Bericht aus dem Ausschuss: Bad Vöslau wird als Gründungsmitglied der KLAR!-Modellregion Thermenlinie beim Projekt “Klimafitter Wald”, das in Kooperation mit dem Biosphärenpark Wienerwald aufgesetzt wird, mitmachen. Die 7 Gemeinden der KLAR!-Modellregion Thermenlinie setzen sich gemeinsam für den Schutz, die nachhaltige Nutzung und den zukunftsorientierten Umbau ihrer Wälder ein. Unsere Gemeindewälder sind zentrale Pfeiler der regionalen Klimaanpassung, Biodiversität und Lebensqualität. Als KLAR!-Gemeinden der Thermenlinie bekennen wir uns zu einem verantwortungsvollen, zukunftsorientierten Umgang mit dem Wald.
  • Bericht Gemeinde App: Der GR wird informiert, dass angestrebt wird die Applikation Cities App im 2026 für Bad Vöslau anzukaufen und zu implementieren. Im Vorfeld gab es mehrere Info-Veranstaltungen, wo verschiedene Zielgruppen eingeladen waren, teilzunehmen.
  • Probelauf Videoaufnahme GR Sitzung (Livestream): ÖVP stellt den Antrag einen Probelauf mit Videoaufnahme, mit Kosten in der Höhe von einmalig 3.000 EUR, zur Verfügung gestellt aus dem Topf für EDV, durchzuführen. Es soll nach dem Probelauf diskutiert und abgestimmt werden, ob die Videoaufnahme der Bevölkerung zur Verfügung gestellt wird. 

GRin Lejla Ibralic zählt einige positive Aspekte auf:

  • Erleichterter Zugang zum demokratischen Prozess
  • Zugänglichkeit für Menschen, die aus gesundheitlichen, sozialen, familiären oder beruflichen Gründen nicht vor Ort teilnehmen können
  • Gesetzliche Grundlage: NÖ Gemeindeordnung – § 47 Abs. 6
  • Transparenz über Bedenken & offene Diskussion – deshalb Probelauf

Es gibt mehrere Wortmeldungen zu dem Thema: 

Die NEOS begrüßen das Vorhaben und betonen auch, dass die Stadt- und-Gemeinderäte die Rolle als Personen des öffentlichen Lebens innehaben und Videoaufnahmen kein Problem darstellen sollten.

Die FPÖ ist fest davon überzeugt, das ein Live Stream nicht funktionieren wird, Gemeinden, die das eingeführt haben mit der Abrufstatistik nicht zufrieden sind und stellt den Antrag, den Betrag von 3.000 EUR für den Live Stream stattdessen dem Sozialfonds zur Verfügung zu stellen. Dieser Antrag wird jedoch abgelehnt, da er mit 16 Stimmen dafür (FPÖ, Teile der LF, SPÖ) keine Mehrheit findet. Zum Schluss gibt es eine Wortmeldung vom Bürgermeister, der sich zum Gegenantrag kritisch äußert hinsichtlich Ernstnehmen von Vorhaben und der demokratischen Prozesse. Auch die LBV sieht diese populistische Forderung der Spende an den Sozialfonds sehr kritisch, da nicht wahllos mit den (zweckgewidmeten) Geldern in der Gemeinde umgegangen werden sollte. 

SPÖ begrüßt das Vorhaben mit dem Probelauf, ist jedoch skeptisch bezüglich der tatsächlichen Durchführbarkeit und ist davon überzeugt, dass man das Geld statt für ein Live Stream sinnvoller verwenden kann.

Es wird such über die Verwendung eines Pults gesprochen, und diskutiert, dass die Verwendung eines solchen die Sitzung in die Länge ziehen kann.

  • ID Austria und Reisepass: Die technische Ausrüstung wird angeschafft, so dass Bürgerinnen und Bürger von Bad Vöslau künftig ihre ID Austria Registrierung und Reisepässe-Anträge bei der Gemeinde erledigen können. Der Antrag wird einstimmung angenommen.

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