Düstere Aussichten für die Goisserwiese

Geplante Verbauung von Gainfarn

Auf der sogenannten „Goisserwiese“, einem hochwertigen Grünland (Acker) zwischen Brunngasse, Goethegasse, Johannesgasse und Radweg in Richtung Großau – etwa so groß wie 26 Fußballfelder – wird offenbar eine zukünftige Bebauung bereits vorbereitet. Im Flächenwidmungsplan sind die Parzellen zum Teil schon kleinteilig parzelliert und Zufahrtsstraßen der Gemeinde eingeplant.

Abbildung 1 Geoland.at

Ein Blick in die Vergangenheit

Im November 2019 erwarb ein Immobilienentwickler (Fa. Kohlbacher GmbH aus Langenwang) rund 5,5 Hektar Grünland bei der Goisser Wiese in Gainfarn.

Interessanter ist, was unsere Recherche im Grundbuch (Kaufvertrag) zum oben erwähnten Erwerb von Grundflächen der Goisserwiese ergeben hat:

  1. Der damals bezahlte Kaufpreis pro m² Grünland (Ackerfläche bzw. Wiesen) beträgt mit € 160 das 10 – 50 fache, was ansonsten in Niederösterreich für Grünland bezahlt wird (die Werte liegen heute – also gut 5 Jahre danach – bei € 3,1 (für NÖ) und € 18,8 (für Wien)[1]
  2. In beiden Kaufverträgen ist unter Punkt 1. Vertragsgegenstand ausdrücklich vermerkt, dass “Die Käuferin [Anm.: Kohlbacher GmbH] auf den vertragsgegenständlichen Grundstücksflächen ein Bauprojekt zu verwirklichen beabsichtigt.”
  3. Weiters heißt es an anderer Stelle in den Kaufverträgen, dass “Die Käuferin [Anm.: Kohlbacher GmbH] in Kenntnis der Flächenwidmung des Vertragsgegenstands ist.

Abbildung 2 Kaufvertrag Fa. Kohlbacher

Abbildung 3 „Kohlbacher-Gründe“

Liste Flammer: „Es gibt keine zukünftige Umwidmung und Aufschließung“

Als Reaktion besorgter Bürgerinnen und Bürger auf den Grundstückserwerb versicherte der frühere Bürgermeister der Liste Flammer, dass es keine Umwidmung und Aufschließung geben werde und die Grünlandwidmung bleiben werde. Auch Finanzstadtrat Thomas Mehlstaub versicherte, „dass es im Bereich der Goisserwiese keine Umwidmung geben wird“. „Keine Umwidmung für Großinvestoren und Spekulanten – dafür steht die Liste Flammer.“

Quelle: Badener Zeitung 14.11.2019

Auch auf der Homepage der Stadtgemeinde Bad Vöslau lassen sich weiterführende Informationen finden (Stand Jänner 2025):

Unter dem Menüpunkt “Was ist los?” bzw. dem Untermenüpunkt “Aktuelles” ist ein Artikel mit dem Titel Grünräume für die Bevölkerung von Bad Vöslau zu finden. Darin heißt es wortwörtlich: Vor knapp 30 Jahren wurden Flächen (Goisserwiese) in Gainfarn von Bauland Wohngebiet Aufschließungszone auf Grünland-Freihaltefläche rückgewidmet. Diese Grundstücke sind, nach wie vor, auch im derzeit gültigen Flächenwidmungsplan als Grünland enthalten und auch in Zukunft wird dies so bleiben [Anm.: Hervorhebung durch LBV].

Unter dem Menüpunkt “Bauen & Wohnen findet sich unter anderem der Punkt “Örtliche Raumordnung”. Dort werden die Begriffe “Örtliches Raumordnungsprogramm”, bestehend aus dem “Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK)” und dem “Flächenwidmungsplan” sowie der “Bebauungsplan” oberflächlich erklärt. Unter dem Unterpunkt “Flächenwidmungs- und Bebauungsplan” besteht eine Möglichkeit, sich die Flächenwidmungspläne für Bad Vöslau und Gainfarn, für Großau und für das Grünland Nord herunterzuladen (Download).

Abbildung 4 Flächenwidmungsplan Bad Vöslau[2]

Auf dem obigen Screenshot des Flächenwidmungsplans der Goisserwiese ist das gesamte Areal als Grünland-Freihaltefläche 1 („Gfrei – 1“): Freihaltung künftiger Erweiterungsgebiete (für Wohn- und Betriebsnutzungen) gekennzeichnet. Sucht man auf der Homepage der Stadtgemeinde Bad Vöslau mittels der integrierten Suchfunktion gezielt nach dem Begriff “Entwicklungskonzept”, erhält man zwar 10 Treffer, doch keiner dieser Treffer führt zu weiteren Erkenntnissen. Es findet sich somit nicht der geringste Hinweis auf weitere Dokumente zu einer möglichen Verbauung, vielmehr wird der Anschein erweckt, dass es keine zukünftige Bebauung geben soll.

Erst wenn man mittels Google.at und den Suchwörtern “Entwicklungskonzept Vöslau” sucht, erhält man 2 hochinteressante Suchergebnisse, welche wieder auf eine Seite der Homepage der Stadtgemeinde führen, nämlich einerseits das aktuelle “Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK)[3]“ und andererseits eine sog. “Sematische Strukturkarte[4]. Das Örtliche Entwicklungskonzept ist verordneter Bestandteil des Örtlichen Raumordnungsprogramms und wird daher vom Gemeinderat beschlossen sowie mit Bescheid der Landesregierung genehmigt.

Im ÖEK sieht der Bereich der Goisserwiese folgendermaßen aus:

Abbildung 5 Örtliche Entwicklungskonzept ÖEK

Hier ist die Goisserwiese plötzlich als Bereich zur ”langfristigen Sicherung des Baulandbedarfs durch etappenweise Erweiterung; Ausarbeitung eines Erschließungs- und Nutzungskonzepts für das Gesamtareal” ausgewiesen!

Noch deutlicher wird dies auf der Sematischen Strukturkarte:

Abbildung 6 Sematische Strukturkarte

Auf dieser ist die Goisserwiese (der dunkelrote Fleck) als ”ortskernnaher Siedlungs-erweiterungsbereich, zur Sicherung dieser Widmung als ”Grünland-Freihaltefläche” bezeichnet.

Es stellt sich die Frage, um wie viel Bad Vöslau noch wachsen soll?

Bezüglich der Notwendigkeit der weiteren Wohnraumschaffung in Bad Vöslau meinte Vizebürgermeister Thomas Mehlstaub im Jahr 2019 (wie dem oben erwähnten Zeitungsbericht zu entnehmen ist): „Wenn die laufenden Objekte fertig sind, steht ausreichend Wohnraum zur Verfügung“. Nun sind in Bad Vöslau in den letzten Jahren einige Projekte fertiggestellt worden, bzw. befinden sich gerade in Fertigstellung (z.B: Veilchengasse) und im geplanten „Stadtquartier Nord“ sollen bis 2060 weit mehr als 500 Wohneinheiten geschaffen werden. Einerseits braucht es natürlich (leistbaren) Wohnraum, aber ob Bad Vöslau einen weiteren enormen Zuwachs an Bevölkerung darüber hinaus – einhergehend mit enormer Bodenversiegelung von wertvollem Ackerland – wirklich „notwendig“ hat, ist eine andere Frage.

Offene Siedlungsgrenze

Die Siedlungsgrenze begrenzt das Gebiet, innerhalb dessen gebaut werden darf. Die Siedlungsgrenze ist im Bereich der „Goisserwiese“ offen und die aktuelle Widmung im Flächenwidmungsplan und Entwicklungskonzept weisen ein Siedlungserweiterungsgebiet auf, d.h. einer zukünftigen Aufschließung der Grundstücke steht theoretisch nur noch ein einziger Gemeinderatsbeschluss bevor.  

Diese Umstände legen nahe, dass hier in absehbarere Zukunft eine weitere Aufschließung von Bauland geplant ist. Die Grundstücke sind z.T. bereits klein parzelliert und es gibt bereits eingeplante öffentliche Zufahrtsstraßen.

Hinterfragenswürdig ist jedenfalls, dass stets der Wille zur „Beibehaltung des Grünlandes“ beteuert wird, bei der groß angelegten Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes (2019/2021) allerdings nichts für die zukünftige Sicherstellung getan wurde – eher das Gegenteil scheint der Fall zu sein.

Wir fragen uns: warum diese Diskrepanz zwischen den veröffentlichten Stellungnahmen der Gemeindepolitik (“es wird keine Umwidmungen geben”) sowie den auffindbaren Darstellungen auf der Gemeindehomepage einerseits und der ganz offensichtlich bereits in die Wege geleiteten großflächigen Verbauung der 19 ha großen Goisserwiese mitten in Gainfarn?

Die Liste Bad Vöslau steht für eine transparente und bürgernahe Kommunikation und proaktive Einbindung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Wir forcieren die Sicherstellung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Stadtentwicklung, die eine weitere Verbauung von Grünland / weiteren Bodenverbrauch auf das absolut Notwendige minimiert – unter dem Motto: Allgemeininteresse vor Eigeninteressen (von Bauträgern)!

Daher fordern wir als Liste Bad Vöslau (LBV):

  • Transparenz bezüglich der Stadtentwicklungskonzepte (= barrierefreie Auffindbarkeit, keine Widersprüchliche zwischen Versprechen und Taten)
  • Bürgernähe: Information und Einbindung der Bevölkerung
  • Vorausschauende Stadtentwicklung: Wie viel Zuzug verträgt Bad Vöslau noch?  Wie viel Bodenversiegelung von Ackerland ist ökologisch vertretbar? Wie soll der notwendige Ausbau der Infrastruktur bezahlt werden? Gibt es ein Verkehrskonzept?

[1] Quelle: https://www.statistik.at/statistiken/land-und-forstwirtschaft/land-und-forstwirtschaftliche-oekonomie-und-preise/landwirtschaftliche-bodenpreise

[2] https://www.badvoeslau.at/cms/upload/BUW/raumordnung/2023/Raumordnung_BV-Ost_web.pdf

[3] https://www.badvoeslau.at/cms/upload/BUW/raumordnung/2020/OEK/BV-Entwicklungskonzept.pdf

[4] https://www.badvoeslau.at/cms/upload/BUW/raumordnung/2020/OEK/Sematische_Strukturkarten.pdf

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