Statement zur Goisserwiese

❗️WIR WEISEN ALLE VORWÜRFE, FALSCHMELDUNGEN ZU VERBREITEN, ENTSCHIEDEN ZURÜCK ❗️ 

Auf unseren Bericht über die Goisserwiese reagierte die Stadtgemeinde mit einer Sachverhaltsdarstellung. Es ist offensichtlich, dass versucht wird, unsere Recherche und Darstellung in Zweifel zu ziehen. Die Version, die sich auf der Homepage der Stadtgemeinde befindet, ist anscheinend nur eine vorläufige Version, die dann noch einmal überarbeitet bzw. konkretisiert wurde.  
ABER: Im jetzt von der Stadtgemeinde veröffentlichten „neuen“ Dokumentausschnitt ist grundsätzlich genau dasselbe ersichtlich, was bereits von der LBV aufgezeigt wurde: 

„Langfristige Sicherung des Baulandbedarfs durch etappenweise Erweiterung“ 

Bei der linken Darstellung handelt es sich um die überarbeitete und aktuelle Version des örtlichen Entwicklungskonzeptes, bei der rechten Darstellung um die auf der Homepage der Stadtgemeinde (veraltete Version), die von der LBV veröffentlicht wurde. 

Der einzige Unterschied ist, dass in der neuen Version schon die Reihenfolge der möglichen Aufschließung der Bereiche rund um die Goisserwiese („Gainfarn Aubachweg“, „Gainfarn Süd“, „Gainfarn Wassergasse“) festgelegt ist und der Zusatz „maßvolles städtebauliches Konzept hinsichtlich Dichte“ ergänzt ist. Grundsätzlich wird aber alles bestätigt, was wir berichtet haben. 

Die Tatsache, dass keinerlei aktuelle Dokumente zum Entwicklungskonzept öffentlich und barrierefrei auffindbar sind, bestätigt unsere Forderung an die Politik, für mehr Transparenz und Einbindung der Bevölkerung in die Pläne der Stadtentwicklung zu sorgen!  

Der Bürgermeister schließt eine Verbauung in mehreren Jahrzehnten nicht aus und die Umstände, dass ein Immobilienentwickler bereits große Flächen aufgekauft hat, legen nahe, dass früher oder später die Pläne für eine Umwidmung in Bauland konkret werden könnten.  

Nur leere Worte? 

Wie schon 2019 wird nun auch sechs Jahre später beteuert, dass „keine Bebauung vorgesehen ist“. Jahrzehntelang wurden aber keinerlei Maßnahmen getroffen, dies auch sicherzustellen. 

Eine Stadt wächst nur so stark, wie man entsprechend Entwicklungskonzept zulässt. Dieses sah für Bad Vöslau (Stand 80er Jahre) übrigens eine absolute Obergrenze von 15.000 Einwohnern vor. Später wurde diese Grenze auf 16.000 erhöht. In „Stein gemeißelt“ sind solche Zahlen also nicht. Und wenn der politische Wille tatsächlich da wäre, die Goisserwiese von einer Bebauung auszunehmen, hätte man schon längst entsprechende Maßnahmen setzen können. Das Gegenteil aber ist der Fall: 

In der Gemeinderatssitzung vom 25.03.2021, bei der es um den Beschluss des Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ging, gab es sogar eine Stellungnahme von Anrainern, die forderten, dass die Widmung der Goisserwiese von „Gfrei -1“ (Siedlungserweiterungsgebiet) auf „Gfrei -2“ (landwirtschaftliche Flächen) abgeändert werden sollte. Der Antrag wurde vom Bauausschuss/Gemeinderat abgelehnt, mit der Begründung, dass die gegenständlichen Flächen bereits langjährig im rechtsgültigen Örtlichen
Entwicklungskonzept der Stadtgemeinde Bad Vöslau als „Bereich der künftigen
Siedlungsentwicklung“ ausgewiesen seien und das bestehende Siedlungsgebiet „logisch abrunden“ würden.2 

Auch hätte sich der Bürgermeister bei der aktuellen Änderung des regionalen Raumordnungsprogrammes auf Landesebene dafür einsetzen können, dass die Siedlungsgrenze geschlossen wird. Hat er aber nicht. 

Forderungen der Liste Bad Vöslau

  • Schließung der Siedlungsgrenze 
  • Rückwidmung des Siedlungserweiterungsgebietes  

Da uns eine nachhaltige Stadtentwicklung und der Bodenschutz als Schlüsselelement für Klimaresilienz sehr wichtig sind, werden wir uns im Gemeinderat dafür einsetzen, dass die Siedlungsgrenze geschlossen und die Goisserwiese anstatt als „Grünland-Siedlungserweiterungsgebiet“ (Gfrei-1) in „Grünland-Landwirtschaftliche Fläche“ (Gfrei-2) umgewidmet wird

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